Der Bläserjugend Winzer gehören Jugendliche beiderlei Geschlechter vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr an, die ein Instrument spielen oder ein solches erlernen wollen.
Die Aufnahme als Mitglied in der Bläserjugend Winzer bedarf eines Antrages beim Vorsitzenden der Bläserjugend Winzer. Anträge von Minderjährigen müssen vom/von der Erziehungsberechtigten genehmigt sein. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der Bläserjugend Winzer nach Anhörung des Vorstandes (Ausschuss) der Musikfreunde Winzer.
Organe der Bläserjugend Winzer sind:
Die Bläserjugend Winzer steht unter dem Patronat der Musikfreunde Winzer. Das Patronat besteht in der ideellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung der Bläserjugend Winzer bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben durch die Organe der Musikfreunde Winzer. Die Musikfreunde Winzer verpflichten sich, das Patronat stets so auszuüben, dass die Selbstständigkeit der Musikerjugend in Führung und Verwaltung einschließlich der Entscheidungsfreiheit über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel jederzeit uneingeschränkt gewährleistet bleibt.
Eine Änderung dieser Satzung bedarf einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder der Hauptversammlung. Zur Änderung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen, dieser muss auf der Tagesordnung der Hauptversammlung aufgeführt sein.
Die Jugend der Musikfreunde Winzer wird aufgelöst, wenn sich dafür mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder aussprechen. Zur Auflösung muss ein schriftlicher Antrag vorliegen. Dieser muss auf der Tagesordnung der Hauptversammlung aufgeführt sein. Das Vermögen wird gemäß §3 aufgeteilt und verwendet.
Diese Satzung trat am 01.01.2003 in Kraft. Zuletzt geändert am ......
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